EUDR: Kommission, Parlament und Rat einigen sich auf Trilogergebnis
eingestellt: 05.12.2025
Gestern haben sich EU-Kommission und die Verhandlungsführer aus dem Parlament und des Rates auf die grundlegenden Ergebnisse für die Anpassung der EUDR im Trilog geeinigt. Die Ergebnisse müssen nun sowohl vom Rat als auch vom Europäischen Parlament angenommen werden. Das Parlament wird voraussichtlich in der Plenarsitzung in der Woche 15.–18.12. über den Text abstimmen.
Die wichtigsten Ergebnisse sind:
Anwendungsbeginn:
Die Verpflichtung zur Anwendung der EUDR wird generell um ein weiteres Jahr verlängert. Große Unternehmen und Händler müssen die Verordnung nun ab dem 30. Dezember 2026 anwenden. Kleine Betriebe – Privatpersonen sowie Mikro- oder Kleinunternehmen – erhalten eine zusätzliche Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2027.
Vereinfachung der Anforderungen an die Due-Diligence:
Die Mitgesetzgeber (Rat und Parlament) waren sich einig, dass die Verantwortung für die Einreichung einer Due-Diligence-Erklärung bei den Unternehmen liegen sollte, die ein relevantes Produkt zuerst auf den EU-Markt bringen, und nicht bei den Unternehmen und Händlern, die es anschließend kommerzialisieren.
Die Verpflichtung und Verantwortung, die erforderliche Due-Diligence-Erklärung einzureichen, liegt ausschließlich bei den Betreibern, die das Produkt zunächst auf den Markt bringen.
Nur der erste nachgelagerte Betreiber in der Lieferkette ist dafür verantwortlich, die Referenznummer der ursprünglichen Due-Diligence-Erklärung zu sammeln und zu behalten, anstatt sie weiter unten in der Kette weiterzugeben.
Einmalige Meldung von Primärerzeugern der Mikro- und Kleinunternehmen:
Mikro- und kleinen Primäranbietern sind verpflichtet, eine einmalige vereinfachte Erklärung einzureichen. Diese Unternehmen reichen eine einmalige vereinfachte Deklaration ein und erhalten eine Deklarationskennung, die für Rückverfolgbarkeit ausreicht.





