Informationen zur EU-Verordnung entwaldungsfreie Produkte (EUDR)
eingestellt 22.08.2025
Nach aktuellem Stand wird ab dem 30. Dezember 2025 die EU-Verordnung entwaldungsfreie Produkte (EUDR) wirksam. Zur Information und inhaltlichen Unterstützung und Begleitung der privaten Waldbesitzenden und Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse stellt die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) umfangreiche Anleitungshilfen zur EUDR in der Forstwirtschaft bereit. Ziel ist es, die Waldbesitzenden bei der Umsetzung der erforderlichen Aufgaben zu begleiten, sie zu unterstützen und ihnen laufend aktuelle Informationen sowie Anleitungen und Hilfestellungen zukommen zu lassen.
Folgende Inhalte können voraussichtlich ab Oktober auf der Serviceplattform „EUDR in der Forstwirtschaft" online abgerufen werden:
• Umfangreiche Erklärungen, welche Folgen die neue Verordnung für die Waldbesitzenden hat und welche Aufgaben auf sie zukommen
• Alle Hintergründe zur EUDR-Verordnung
• Alles Wissenswerte zur Sorgfaltspflicht und -erklärung, der Geolokalisierung, der Kontrolle der EUDR durch die jeweils zuständigen Behörden und dem EU-Informationssystem
• Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Geolokalisierung
• Schritt-für-Schritt-Ausfüllhilfe zur Sorgfaltserklärung
• Ausführliche Antworten auf die häufigsten Fragen zur EUDR (FAQ)
• Ein Anfragemanagement, an das sich Waldbesitzende mit individuellen Fragen wenden können
• Anschauliche Fallbeispiele für die häufigsten Szenarien für Privatwaldbesitzer oder forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
• Die Handreichung zur entwaldungsfreien Forstwirtschaft, Informations-Flyer und einen digitalen Überblick und Links zu EUDR-Akteuren
• Aktuelle Nachrichten und Entwicklungen zur EUDR
• Veranstaltungshinweise zur EUDR
Informationen der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe vom 18.08.2025