Zulassungssituation der Pflanzenschutzmittel im Forst für das Jahr 2023

eingestellt: 20.02.2023, aktualisiert: 02.11.2023

Insektizide für die Borkenkäfer- und Rüsselkäferbekämpfung

NEU: Die Zulassung von Karate Forst ist nach Mitteilung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bis zum 30.06.2024 verlängert worden.

Ursprünglich: Wichtige Neuigkeiten sind jüngst zur Borkenkäferbekämpfung am Holzpolter und zur Rüsselkäferbehandlung auf Jungwuchsflächen erschienen. Die Zulassung des Insektizids „Karate Forst flüssig“ wurde bis zum 30. September 2023 verlängert – und zwar unter Beibehaltung der bisher geltenden Anwendungsbestimmungen. Momentan ist für die beiden genannten Anwendungszecke neben „Karate Forst flüssig“ lediglich noch der Einsatz der Mittel „Cyperkill Forst“ oder „Forester“ denkbar. Dies ist jedoch nur  noch bis zum Ende deren Aufbrauchsfristen am 30. April 2023 möglich. Weil beide Mittel als bienengefährlich eingestuft sind, ist deren Verwendung bis dahin nur außerhalb bestimmter Schutzgebiete erlaubt (Ausnahmegenehmigung möglich).

Im Bereich der Rodentizide und bei den Mitteln zur Wildschadensverhütung kam es aktuell zu keinen Änderungen.

Nähere Informationen finden Sie unter Blickpunkt Waldschutz 1/2023.

Quelle: Blickpunkt Waldschutz 01/2023 der Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft von Emanuel Geier, Andreas Hahn

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