Waldbesitzervereinigung Kreuzberg e. V.  

WBV KREUZBERG e.V. - Von-Seckendorf-Str. 10 - ­D-91352 Hallerndorf
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Liebe WaldbesitzerInnen,

schon wieder sind seit den letzten Aufnahmen zur Waldverjüngung drei Jahre vergangen. Diese stellen aufgrund des Aufwands einen großen Kraftakt dar, sind aber Grundlage für die verbindlichen Abschusszahlen und allgemein wichtig um zu wissen, ob die Verjüngung funktioniert...

Es grüßt Sie herzlich

Ihre WBV Kreuzberg e.V.


Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2021

Anfang 2022 steht wieder die Rehwild-Abschussplanung für die Periode 2022 bis 2024 an. Um die Entscheidungen bei der Abschussplanfestsetzung zu unterstützen, erheben die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) Bamberg und Fürth 2021 den Zustand der Waldverjüngung stichprobenweise in allen Waldbesitzarten und stellt die Ergebnisse in Forstlichen Gutachten dar.

K1024 Vegetationsaufnahme durch Aufnahmetrupp final

Quelle: AELF Bamberg

Die Außenaufnahmen finden heuer wieder in den Monaten Februar bis April statt. Wegen der coronabedingt strengen Infektionsschutzmaßnahmen muss die Anzahl der Teilnehmer auf jeweils einen Vertreter der Grundeigentümer (Jagdvorsteher) und der Jägerschaft begrenzt werden. Nach Möglichkeit sollten für mehrere Aufnahmepunkte die gleichen Teilnehmer zur Verfügung stehen. Die Ämter bitten hierfür um Verständnis.

Die Jagdvorsteher und Jagdpächter werden in einem Schreiben der ÄELF direkt informiert und können bis 31.01.21 Ihre Teilnahme ans Amt rückmelden.

Sollten die zum Zeitpunkt der Aufnahmen geltenden „Corona-Regularien“ eine Durchführung wie vorgesehen nicht ermöglichen, werden wir Sie zeitnah informieren.

Das Aufnahmeverfahren ist unverändert gegenüber den Vorjahren. Auf 30 bis 40 Probepunkten je Hegegemeinschaft wird der Schalenwildverbiss an der Waldverjüngung untersucht. Aus den so gewonnenen Daten werden Gutachten erstellt, die die Verbisssituation darstellen und daraus Empfehlungen für die Abschussplanung ableiten.

Weitere Informationen zum Forstlichen Gutachten 2021 finden Sie im Internet unter http://www.stmelf.bayern.de/wald/jagd/forstliches-gutachten/oder unter http://www.aelf-ba.bayern.de/forstwirtschaft/index.php

Die Revierleiter sind in dieser Zeit telefonisch schwer erreichbar, bitte schreiben Sie für Ihre Angelegenheiten daher vornehmlich eine E-Mail:

Revier Hallerndorf, Mattias Jessen: matthias.jessen@aelf-ba.bayern.de (Markt Eggolsheim, Gem. Hallerndorf, Hausen und Heroldsbach
Revier Neunkirchen a. Br., Daniel Schenk: daniel.schenk@aelf-bayern.de (Forchheim und OT Buckenhofen, Burk, Kersbach, Reuth, Serlbach)
Revier Röttenbach, Cornelia Saiko: cornelia.saiko@aelf-fu.bayern.de (Adelsdorf, Lauf, Weppersdorf, Aisch)
Revier Wachenroth, Gerhard Hofmann: gerhard.hofmann@aelf-fu.bayern.de (Höchstadt/Aisch)
Revier Hirschaid, Stefan Müller: stefan.mueller@aelf-ba.bayern.de (Rothensand, Klein- und Großbuchfeld, Markt Hirschaid)


Präventionsförderung 2021

Unter dem Motto „Arbeitssicherheit verbessern“ startet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (= SVLFG) auch in 2021 eine Förderaktion. Dabei wird die Investition in präventionswirksame Produkte finanziell unterstützt.

Mit den Präventionszuschüssen möchte die SVLFG dazu beitragen, dass die Unternehmen in ausgewählte Produkte investieren, die die Versicherten vor Arbeits- und Gesundheitsgefahren schützen.

Die Aktion mit einem Volumen von 800.000,- Euro startet am 01.02.2021. Einen Antrag können all diejenigen stellen, die mit ihrem Unternehmen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind.

Die Aktion endet, wenn die von der SVFLG bereitgestellt Gesamtfördersumme aufgebraucht ist. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Jährlich ist eine Förderung pro Unternehmen möglich.

Ab dem 01.02.2021 wird auf der Homepage der SFLFG (s. unten) ein Antragsformular bereitgestellt. Bitte den komplett ausgefüllten Antrag einreichen. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die ab dem 1. Februar 2021 gestellt werden. Die Antragsteller erhalten dann eine Förderzusage. Danach kann das Produkt gekauft und sodann die Rechnung eingereicht werden. Es ist zu beachten, dass Anschaffungen vor dem 01.02.2021 nicht gefördert werden können!

Die Übersicht, welche Produkte in 2021 gefördert werden, finden Sie im vollständigen Artikel auf unserer Homepage.

Weitere Informationen sind im Internet unter  https://www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern abrufbar.


Borkenkäfer und kein Ende...

Ein Beitrag von „Unser Land“ zur Borkenkäfersituation im nördlichen Oberfranken, im hiesigen Gebiet haben wir keine derartigen Fichtenbestände. Aber auch kleine Fichtenvorkommen müssen auf Befall kontrolliert werden!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer, Herrn Koch 0178/9747234

Waldschaeden Oberfranken final

Video: https://www.youtube.com/watch?v=0x95-1wqnTI&feature=youtu.be

 

Aktueller Holzmarkt

Der Holzverkauf läuft zurzeit wieder besser. Es bestehen für verschiedene Fichtensortimente Absatzmärke, die von den Sägern bedient werden – die Nachfrage steigt etwas und damit auch der Preis. Borkenkäferholz, aber auch Frischholz kann abgesetzt werden. Die Preise sind im Fichten-Frischholz auf über 60 € je Fm (2b+), der Käferholzpreis auf ca. 35 € je Fm (2b+) geklettert.

Bei der Kiefer sind die allermeisten Sortimente nicht gefragt. Preislich hat sich nichts getan. Wir bewegen uns im D-Holz / Dürrholz-Bereich bei 20 bis 25 € je Fm und im Frischholz bei ca. 45 € je Fm (2b+).

Ab Mitte April wird die nächste Käferholzsaison losgehen. Wie sich die Preise dann entwickeln, werden wir sehen…..

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer, Herrn Koch 0178/9747234

 

Impressum

Waldbesitzervereinigung Kreuzberg e.V.
Von-Seckendorf-Straße 10
91352 Hallerndorf

Telefon: +49 (0) 95 45 / 44 12 75
E-Mail: kontakt@wbv-kreuzberg.de

Vertretungsberechtigter Vorstand:
Bernhard Roppelt, (1. Vorsitzender) (Anschrift wie oben)
Georg Batz (2. Vorsitzender) (Anschrift wie oben)

Registergericht:
Amtsgericht Bamberg

Registernummer:
VR 10057


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