Waldbesitzervereinigung Kreuzberg e. V.  

WBV KREUZBERG e.V. - Von-Seckendorf-Str. 10 - ­D-91352 Hallerndorf
www.wbv-kreuzberg.de

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Liebe Waldbesitzer*Innen,

verbunden mit den aktuellen Neuigkeiten möchten wir Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit, frohe Feiertage und angesichts der Einschränkungen alles Gute wünschen.

Bleiben Sie gesund!

Ihre WBV Kreuzberg e.V.


Die Bundeswaldprämie - Corona-Konjukturprogramm für die Forstwirtschaft

Sicher haben Sie es bereits in den gemeindlichen Presseorganen gelesen:

Die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und als Reaktion auf deren wirtschaftliche Folgen im Juni dieses Jahres ein Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Mrd. Euro beschlossen. In diesem Rahmen stellt die Bundesregierung 700 Mio. Euro für den Sektor Forst und Holz bereit. Neben einem Investitionsprogramm und einer Stärkung des Holzbaus können 500 Mio. Euro direkt von Waldbesitzern beantragt werden, sofern die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung zertifiziert ist und ein SVLFG-Bescheid vorliegt.

Als Waldbesitzer und Mitglied in der WBV Kreuzberg (WBV) nehmen Sie an der PEFC-Sammelzertifizierung teil und können somit von dieser Konjunkturbeihilfe profitieren. Sie können einen einmaligen Förderbetrag in Höhe von 100 Euro pro Hektar Wald erhalten.

Die Voraussetzungen hierfür sind:

1.    Ihr Waldbesitz ist insgesamt größer als 1 ha; damit gilt eine Bagatellgrenze von 100 Euro
2.    Sie können die Konjunkturbeihilfe im Rahmen Ihres De-minimis-Kontingentes erhalten; hierzu ist eine entsprechende De-minimis-Erklärung abzugeben,
3.    Die nachhaltige Bewirtschaftung Ihres Waldes ist zertifiziert (z.B. PEFC) und
4.    die Konjunkturbeihilfe wird fristgerecht über ein Online-Portal beantragt und die erforderlichen Nachweise werden vollständig eingereicht.
5.    Achtung! Die Richtlinien der Konjunkturbeihilfe sind zu beachten!

Insbesondere muss die Waldfläche 10 Jahre PEFC-zertifiziert bleiben. Ein Austritt aus der WBV beendet die Zertifizierung. Diese muss dann entweder selbständig erneuert oder die Prämie zurückgezahlt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR). Alle Informationen und den Zugang zum Online-Antrag finden Sie hier: www.bundeswaldpraemie.de

Im Antragsverfahren müssen Sie Angaben aus Ihrem Beitragsbescheid der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) übernehmen und Angaben zur Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung machen. Hierzu benötigen Sie eine entsprechende Bescheinigung über Ihre Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft in der WBV Kreuzberg e.V.

Falls Sie die Konjunkturbeihilfen beantragen möchten, senden Sie uns bitte mit dem Stichwort „Bundeswaldprämie“ eine E-Mail (kontakt@wbv-kreuzberg.de). Sie erhalten dann den Antrag mit Ihren bei uns hinterlegten Daten.

Bitte beachten Sie, dass die Angaben im SVLFG-Bescheid mit den Angaben in der Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der WBV und die damit verbundene Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung übereinstimmen müssen. Dies gilt für Name und Anschrift des Waldbesitzers ebenso, wie für die Größe der Forstfläche.

Wir freuen uns sehr, dass Sie über die Mitgliedschaft in unserem Zusammenschluss Zugang zu diesem Konjunkturprogramm erhalten. Für uns ist die Abwicklung mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir für die Ausstellung und die Bearbeitung der Bescheinigung mit den förderrelevanten Daten eine Gebühr in Höhe von 25,- Euro (inkl. MwSt) erheben müssen. Es handelt sich um eine individuelle Leistung, die nicht allen Mitgliedern unseres Zusammenschlusses offensteht. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Achtung!

- Bitte beantragen Sie die Förderung erst dann, wenn Sie die Unterlagen (Bescheinigung der WBV und PEFC-Rechnung) komplett vorliegen haben! Sie haben nach Abschluss der Beantragung nur 10 Tage Zeit, Ihre Unterlagen – am besten per Einschreiben mit Rückschein – an die FNR zu schicken.

- Bitte senden Sie uns für die Antragstellung zu der benötigten Bescheinigung eine E-Mail mit dem Stichwort „Bundeswaldprämie“ unter kontakt@wbv-kreuzberg.de

- Die Bescheinigung über die PEFC-Zertifizierung kann nur für den auf dem SVLFG-Bescheid genannten Waldbesitzer = Mitglied ausgestellt werden. Eventuelle Änderungen, z.B. aufgrund Betriebsübergaben müssen zuerst abgewickelt werden (Kündigungen, Neubeitritte).

Weitere Informationen finden Sie auch im Flyer "Bundeswaldprämie" vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

10.12.2020
Quelle: Bayerischer Waldbesitzerverband, mit Anpassung an die WBV Kreuzberg e.V.

Geld vom Staat für Ihren Wald erhalten Sie auch über das finanzielle Förderangebot der Bayerischen Forstverwaltung:

https://www.youtube.com/watch?v=J2VRRJX4RnY

Situation der Kurzschwanzmäuse und Hinweise zum Rodentizid-Einsatz – Blickpunt Waldschutz 16/2020 der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF)

Nach der starken Massenvermehrung der Kurzschwanzmäuse (insbesondere der Rötelmäuse) im vergangenen Winter, befinden sich laut Auskunft der LWF die Populationen von Erd- und Feldmäusen auf hohem Niveau.
Es muss auch in diesem Winter lokal mit erheblichen Schäden vor allem in Laubholzkulturen gerechnet werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.lwf.bayern.de/waldschutz/kleinsaeuger/261279/index.php

Bild beschaedigter Baum Kurzschwanzmaeuse

Foto: LWF, Blickpunt Waldschutz 16/2020

Oberfränkische Videobotschaft an Ministerpräsidenten Dr. Söder:

Videobotschaft FVO final

Die Forstwirtschaftliche Vereinigung Oberfranken hat gemeinsam mit der WBV Hollfeld und der WBV Bamberg eine Videobotschaft nach München geschickt. In dem Video kommen Waldbesitzer, Politiker und die Vorsitzenden der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse zu Wort. Die Schäden im Wald werden eindrucksvoll durch Videoaufnahmen dokumentiert. Aber sehen Sie selbst unter: https://youtu.be/JVSEchTQA2I oder scannen Sie diesen QR-Code:

QR Code FVOfinal

Unsere aktuellen Veranstaltungstermine sehen Sie unter www.wbv-kreuzberg.de .

Impressum

Waldbesitzervereinigung Kreuzberg e.V.
Von-Seckendorf-Straße 10
91352 Hallerndorf

Telefon: +49 (0) 95 45 / 44 12 75
E-Mail: kontakt@wbv-kreuzberg.de

Vertretungsberechtigter Vorstand:
Bernhard Roppelt, (1. Vorsitzender) (Anschrift wie oben)
Georg Batz (2. Vorsitzender) (Anschrift wie oben)

Registergericht:
Amtsgericht Bamberg

Registernummer:
VR 10057


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